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Ehe
Rollenverteilung
Das islamische Menschenbild erklärt Mann und Frau vor Gott einander ebenbürtig und gleichwertig. Aufgrund ihres Wesens kommt ihnen eine Wertgleichheit zu. Dasselbe Menschenbild unterstreicht jedoch die unterschiedliche Natur von Mann und Frau und leitet daraus eine differenzierte Aufgabenverteilung bzw. verschiedene Rechte und Pflichten im Familienleben ab. Nach dieser Rollenverteilung hat der Mann die Unterhaltspflicht und ist verantwortlich für die Versorgung der Familie. Die Frau ist für die Kindererziehung und den Haushalt zuständig. Diese Rollen werden nicht als konkurrierend, sondern als ergänzend betrachtet. Bedingt durch die Umstände des modernen Lebens lässt sich in Deutschland auch in muslimischen Familien ein Wandel in dieser Rollenverteilung feststellen.
In vielen muslimischen Ländern besteht jedoch eine Diskrepanz zwischen dieser Lehre und der alltäglichen Wirklichkeit. Benachteiligung und Diskriminierung der Frauen in vielen Lebensbereichen, heutzutage eine unverkennbare Realität, lassen sich eher auf die ethnisch bedingten Sitten und traditionellen Gesellschaftsstrukturen zurückführen als auf religiöse Grundsätze. Diese gesellschaftlichen Realitäten tauchen nicht selten auch in den in Europa lebenden muslimischen Familien auf.
Eheschließung
Die islamischen Quellen machen für die Stabilität der gesellschaftlichen Struktur die Familie verantwortlich. Deswegen beinhalten sie zahlreiche soziale und rechtliche Regulierungen und Handlungsprinzipien, die für die Stabilität dieser wichtigsten Lebensgemeinschaft sorgen. Ist eine Muslimin oder ein Muslim geistig und körperlich in der Lage, die erforderlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen der Ehe zu erfüllen, so obliegt ihr oder ihm die Gründung einer Familie. Während Geschlechtsverkehr in einer außerehelichen Beziehung sowohl für den Mann als auch für die Frau verboten ist, ist er in der Ehe legitimiert. Ein Verzicht auf das Sexualleben wie im Mönchtum oder Zölibat wird von den islamischen Grundquellen verpönt. Neben der Schaffung einer stabilen Gesellschaftsstruktur und der legitimen Befriedigung des Sexualtriebs ist auch die Zeugung von Nachkommenschaft ein elementarer Zweck der Ehe.
Empfängnisverhütung
Informationen zur Empfängnisverhütung finden Sie auf der Seite Gynäkologie.
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