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Knochenmarktransplantation
Nach Mehrheit der muslimischen Gelehrten dürfen bei Lebendspenden regenerative Organe, Gewebe oder Flüssigkeiten, wie z. B. Blut, Knochenmark, Haut, somatische Stammzellen gespendet werden. Wichtige Voraussetzungen dafür sind die Freiwilligkeit und Zustimmung des Spenders und Empfängers. Eine solche Spende darf auch die Gesundheit des Spenders und Empfängers nicht gefährden. Der Handel mit diesen Spenden wird als moralisch verwerflich angesehen. |